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Offener Brief an LEG Wohnen

Offener Brief LEG

Sehr geehrte Mitarbeitende,

meinem Team und mir ist mitgeteilt worden, dass Ihr Unternehmen in der Schillerstr. 102- 106 meines Wahlkreises in 52064 Aachen Heiz- und Warmwasserkosten nicht verbrauchsabhängig, sondern unter Verstoß gegen § 7 Heizkostenverordnung (HeizKV) nach einer Formel abrechnet. 

Nach § 12 Heizkostenverordnung können Mieter*innen bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung ihrer Heiz- und Warmwasserkosten die auf sie entfallenden Kosten um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizKV, siehe GH-Urteil vom 12.01.2022 – VIII ZR 151/20). Dementsprechend haben am 4. Februar 2026 26 Mieter*innen aus den genannten Liegenschaften fristgerecht Widerspruch gegen die Abrechnungen für das Jahr 2024 eingelegt. Die von den Mieter*innen gesetzte Frist zur Rückzahlung endete am 20. Februar 2026. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind Sie der Aufforderung zur Rückzahlung nicht nachgekommen.

Ich fordere Sie hiermit nachdrücklich auf, die offenen Beträge unverzüglich an die betroffenen Mieter*innen auszuzahlen und den Kürzungsanspruch nach § 12 Heizkostenverordnung umzusetzen.

In meiner Funktion als Abgeordneter begleite ich die betroffenen Mieter*innen. Vor diesem Hintergrund habe ich – und alle Aachener LEG- Mieter*innen – ein besonderes Interesse an vollständiger Transparenz bei den Nebenkostenabrechnungen Ihres Unternehmens. Ich bitte Sie daher, die folgenden Fragen vollständig und nachvollziehbar zu beantworten: 

1. Werden Sie den 26 Mieter*innen, die bereits Widerspruch eingelegt haben, die zustehenden Beträge unverzüglich erstatten? 

2. Da nun bekannt ist, dass alle Mieter*innen in Ihren oben genannten Liegenschaften einen Kürzungsanspruch haben, werden Sie allen Mieter*innen in diesen Liegenschaften 15 Prozent der geleisteten Heiz- und Warmwasserkosten pauschal zurückerstatten, damit sie nicht mehr Nebenkosten zahlen, als sie eigentlich müssten?

3. Erst nachdem Die Linke die Heizkostenabrechnungen der oben genannten Liegenschaften geprüft hatte, wurde deutlich, dass für die Mieter*innen ein Kürzungsanspruch von 15 Prozent besteht. Daraus ergibt sich die Frage, ob auch in weiteren Aachener Liegenschaften Ihres Unternehmens gegen § 7 Heizkostenverordnung verstoßen wird. Bitte legen Sie dar:

  • In welchen Ihrer Aachener Liegenschaften keine Wärmemengenzähler verbaut sind und
  • In welchen Ihrer  Aachener Liegenschaften die Abrechnung nach § 9 Abs. 2 Heizkostenverordnung auf Grundlage einer Berechnungsformel erfolgt.

4. In den letzten Jahren haben sich mehrfach Mieter*innen über Schimmel in ihren Wohnungen beklagt. Gleichzeitig beklagen sich viele Mieter*innen über nicht funktionsfähige Abluftanlagen und marode Fenster. Obwohl sich in diesen Liegenschaften also ein grundlegendes Problem abzeichnet, haben Sie meist den Mieter*innen Fehlnutzung unterstellt, um die Verantwortung auf die Mieter*innen abzuwälzen.

Bitte legen Sie für die genannten Liegenschaften dar: 

  • Welche Wartungsarbeiten unternehmen Sie wie oft, um die Abluftanlagen und somit die Luftabzüge in den Badezimmern funktionstüchtig zu halten?
  • Wann und von welchem Dienstleister wurden die Filter der Lüftungsanlage zuletzt ausgetauscht?
  • Welche Wartungsarbeiten unternehmen Sie wie oft, um den Wärmeschutz der Fenster zu erhalten?

5. Am 20.02.2026 hat ein Mieter Belegeinsicht nach § 259 BGB und § 29 NMV gefordert. Sie haben diese Forderung bisher unbeantwortet gelassen. Bei Fehlen einer Reaktion ist von einer Verweigerung des Rechtes auf Belegeinsicht auszugehen. In diesem Fall steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht jedweder Nachzahlungen (§273 BGB; BGH, Beschluss v. 10.04.2019, Az.: VIII ZR 250/17 GE 2019, 727) oder sogar der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zu (BGH, Beschluss v. 22.11.2011, Az.: VIII ZR 38/11 GE 2012, 825).

  • Werden Sie dem entsprechenden Mieter unverzüglich die Einsicht in die angeforderten Akten ermöglichen?

Für ein persönliches Gespräch zur Klärung dieser Angelegenheit stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Ich bitte um Ihre schriftliche Antwort bis spätestens 15. Mai 2026.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Fabian Fahl
Mitglied des Deutschen Bundestags
Wahlkreis Aachen

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